Big Hit Ent. geht rechtlich gegen Parfum-Marke vor

Um zu verhindern, dass der Name der Band BTS genutzt wird, um dadurch wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, ohne dass es dabei wirklich um die Gruppe geht, wurde der Name als Marke registriert. Nun nutzte eine Kosmetikfirma unerlaubt diesen Namen. Zwar als Akronym für „Back To Sixteen“, aber auch das verstößt womöglich gegen die Markenrechte, da ganz groß „BTS“ auf den Parfumfläschchen prangt.

Am 17. Oktober wurde eine Klage seitens Big Hit Entertainment eingereicht. Während die Kosmetikmarke „Back To Sixteen“ im August 2015 als Marke hat eintragen lassen, wurde BTS‘ Markenname schon im Oktober 2014 gesichert; ein Jahr nach dem Debüt der Band. Auch in der Kosmetik-Kategorie wurde dabei die Marke hinterlegt. Damals wurden sie allerdings zurückgewiesen, da eine ähnliche Marke bereits existierte.

Zusätzlich wurde vergangenen April damit begonnen, eine Namensänderung dieser Kosmetikfirma zu erwirken. Die Ergebnisse hiervon bleiben bislang noch aus. Allerdings hat sich ein Vertreter der Firma dazu geäußert:

Unsere Marke existierte ohne jeglichen Bezug zu BTS. Big Hit reichte erst eine Klage gegen den Namen ein, nachdem BTS berühmt geworden sind.

Ob die Klage tatsächlich Erfolg haben wird, ist unklar. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es etwas zu berichten gibt!


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